Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der B2B-Plattform Exora
Stand: AGB-1.0, Juli 2026
1. Betreiberin und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der Betreiberin und den zugelassenen Händlern der B2B-Plattform Exora (die «Plattform»), erreichbar über die jeweils kommunizierten Domains und Anwendungen.
1.2 Betreiberin ist respond.swiss, Einzelunternehmen, Rehhubelstrasse 3, 4532 Feldbrunnen-St. Niklaus, Schweiz, UID CHE-276.163.109 (die «Betreiberin»). Exora ist eine Marke der Betreiberin.
1.3 Die Betreiberin ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf eine Gesellschaft zu übertragen, an der sie oder ihr Inhaber direkt oder indirekt beteiligt ist (namentlich eine zu gründende Exora-Gesellschaft). Die Übertragung wird den Händlern mindestens 30 Tage im Voraus in Textform angezeigt; der Händler kann das Nutzungsverhältnis auf den Übertragungszeitpunkt hin beenden.
1.4 Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmen des Kraftfahrzeughandels und verwandter Gewerbe mit Eintrag im Handelsregister (Schweiz), Handelsregister (Deutschland) oder Firmenbuch (Österreich) und Sitz in einem dieser drei Länder («Händler»). Händler handeln bei der Nutzung ausschliesslich in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die Nutzung durch Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Händler finden keine Anwendung, auch wenn die Betreiberin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.6 Rangfolge bei Widersprüchen: individuelle schriftliche Abreden, diese AGB, die jeweils gültige Gebührentabelle, die Hilfetexte der Plattform.
2. Begriffe
«Inserat»: die Veröffentlichung eines Fahrzeugs auf der Plattform zum Verkauf an andere Händler. «Festpreis-Inserat»: Inserat, bei dem ausschliesslich eine Kaufanfrage zum ausgewiesenen Preis möglich ist. «Verhandlungs-Inserat»: Inserat, bei dem Angebote mit frei gewähltem Betrag zulässig sind. «Angebot»: ein über die Plattform abgegebenes, verbindliches Kaufangebot in Zahlenform; bei Festpreis-Inseraten als «Kaufanfrage». «Gegenangebot»: Angebot der jeweils anderen Partei innerhalb derselben Verhandlungskette; mit Abgabe erlischt das vorherige Angebot der Kette. «Deal»: der durch Annahme eines Angebots entstehende, über die Plattform dokumentierte Geschäftsvorgang von der Vertragsbestätigung bis zur Übergabe. «Gesamtpreis»: Fahrzeugpreis zuzüglich sämtlicher ausgewiesener Nebenkosten-Positionen. «Textform»: E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse oder Mitteilung innerhalb der Plattform.
3. Registrierung, Zulassung und Konto
3.1 Die Nutzung setzt eine Registrierung mit vollständigen und zutreffenden Firmendaten voraus, namentlich: Firma gemäss Register, Rechtsform, Sitzadresse, UID bzw. USt-IdNr. sowie Handelsregister- bzw. Firmenbuchnummer. Das Hochladen eines Registerauszugs ist freiwillig und kann die Prüfung beschleunigen.
3.2 Die Betreiberin prüft die Angaben anhand öffentlicher Register (namentlich UID-Register und Zefix für die Schweiz, Handelsregisterportal für Deutschland, Firmenbuch für Österreich) und entscheidet nach freiem Ermessen über die Zulassung. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Ablehnungen werden in Textform mitgeteilt; eine erneute Antragstellung ist zulässig.
3.3 Voraussetzung der Zulassung ist die dokumentierte Zustimmung zu diesen AGB und zur Datenschutzerklärung sowie die Abgabe der Händlererklärung (Handeln in Ausübung der gewerblichen Tätigkeit; Vertretungsberechtigung der registrierenden Person). Zustimmungen werden mit Dokumenttyp, Version und Zeitstempel protokolliert; diese Protokolle dienen als Nachweis des Vertragsschlusses.
3.4 Der Händler sichert zu, dass die angegebenen Daten zutreffend und aktuell sind und bleiben, und verpflichtet sich, Änderungen der massgeblichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen, insbesondere: Löschung oder Liquidation im Register, Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs- oder Nachlassverfahrens, Wechsel der Vertretungsverhältnisse, Änderung von Firma, Sitz oder Bankverbindung.
3.5 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Handlungen, die über das Konto des Händlers vorgenommen werden, werden ihm zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat; der Verdacht einer unbefugten Nutzung ist der Betreiberin unverzüglich zu melden, worauf das Konto gesperrt werden kann.
3.6 Zulässig ist ein Konto pro Unternehmen. Das Führen mehrerer Konten für dasselbe Unternehmen, die Registrierung für Dritte sowie die Überlassung des Kontos an Dritte sind untersagt.
3.7 Die Betreiberin kann die Zulassungsvoraussetzungen periodisch erneut prüfen (laufende Registerabgleiche). Fällt eine Voraussetzung weg, gilt Ziffer 15.
4. Rolle der Plattform; Doppelrolle der Betreiberin
4.1 Die Plattform dient der Anbahnung, dem Abschluss und der Dokumentation von Fahrzeuggeschäften zwischen Händlern. Kaufverträge über Fahrzeuge kommen ausschliesslich zwischen den beteiligten Händlern zustande. Die Betreiberin ist bei Geschäften zwischen Händlern weder Vertragspartei noch Stellvertreterin; sie übernimmt keine Erfüllungs-, Liefer-, Beschaffungs- oder Zahlungspflichten aus diesen Verträgen und steht nicht für deren Erfüllung ein.
4.2 Zahlungen aus Fahrzeuggeschäften erfolgen ausschliesslich direkt zwischen den Händlern (Konto zu Konto). Über die Plattform oder Konten der Betreiberin fliesst kein Kaufpreis. Die Betreiberin nimmt keine fremden Vermögenswerte entgegen, verwahrt keine und leitet keine weiter; sie erbringt keine Zahlungsdienste.
4.3 Die Betreiberin bzw. mit ihr verbundene Unternehmen können auf der Plattform selbst als verkaufende oder kaufende Händler auftreten. Für diese Geschäfte gelten dieselben Plattformregeln wie zwischen Dritthändlern. Auf jeder Inserats-Detailseite ist der Verkäufer mit Firma ausgewiesen, sodass jederzeit erkennbar ist, mit wem der Kaufvertrag zustande kommt.
4.4 Von der Plattform erzeugte Kaufvertragsdokumente sind Muster zur Vereinfachung der Abwicklung zwischen den Händlern. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die inhaltliche Prüfung, die Vereinbarung abweichender Bedingungen und die Einhaltung zwingenden Rechts sind ausschliesslich die Vertragsparteien verantwortlich.
4.5 Die Betreiberin schuldet keine Prüfung der Fahrzeuge, keine Besichtigung, keine Bewertung und keine Verifikation von Fahrzeugangaben.
5. Leistungen, Verfügbarkeit, Support, Weiterentwicklung
5.1 Die Plattform umfasst insbesondere: Verwaltung eigener Fahrzeuge mit Statushistorie und Lagerplätzen, Inserate mit Festpreis oder Verhandlungsbasis, strukturierte Verhandlung, Deal-Abwicklung mit Vertragsdokument, Zahlungsangaben (Schweizer QR-Rechnung bzw. SEPA-Überweisungsangaben) und Übergabebestätigung, Nachrichtenfunktion sowie Auswertungen. Massgeblich ist der jeweils bereitgestellte Funktionsumfang.
5.2 Die Betreiberin erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters nach dem Stand der Technik. Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel, gemessen am Plattformzugang, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster, Ausfälle von Drittinfrastruktur ausserhalb des Einflussbereichs der Betreiberin sowie höhere Gewalt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
5.3 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.
5.4 Support wird per E-Mail an die im Impressum genannte Support-Adresse erbracht. Anfragen werden in der Regel innerhalb eines Werktags beantwortet; dies ist ein Zielwert, keine zugesicherte Frist.
5.5 Die Betreiberin sichert ihre Systeme durch regelmässige Datensicherungen ab. Der Händler bleibt verpflichtet, für ihn wesentliche Dokumente (insbesondere Verträge) zusätzlich eigenständig aufzubewahren; die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten der Händler bleiben deren eigene Verantwortung.
5.6 Die Betreiberin kann Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit die Kernfunktion der Plattform (Anbahnung und Dokumentation von Händlergeschäften) gewahrt bleibt. Über wesentliche Einschränkungen wird mit angemessener Frist informiert.
5.7 Einzelne Funktionen können als Beta- oder Testfunktionen gekennzeichnet sein; für diese besteht kein Anspruch auf Fortbestand oder fehlerfreien Betrieb.
6. Inserate und Fahrzeugangaben
6.1 Der Händler darf nur Fahrzeuge inserieren, über die er verfügungsberechtigt ist. Das Inserieren fremder Fahrzeuge ohne Berechtigung sowie das Inserieren desselben Fahrzeugs über mehrere Konten sind untersagt.
6.2 Sämtliche Angaben müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein, insbesondere: Identifikationsdaten einschliesslich VIN, Kilometerstand, Erstzulassung, Unfall- und Schadenstatus, Zustandsklasse sowie die strukturierte Mängelliste. Liegen keine bekannten Mängel vor, ist dies aktiv zu bestätigen; die Bestätigung wird mit Zeitstempel protokolliert. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Zustandsangaben gegenüber seinem Käufer als arglistige Täuschung qualifiziert werden können mit der Folge, dass vertragliche Gewährleistungsausschlüsse nicht greifen und weitergehende Ansprüche entstehen können.
6.3 Der Verkäufer bleibt für die Richtigkeit seiner Angaben allein verantwortlich. Dies gilt auch für Angaben, die im Rahmen des Erfassungsservice (Ziffer 11) durch die Betreiberin vorbereitet und vom Händler freigegeben wurden.
6.4 Für die Veröffentlichung gelten die auf der Plattform angezeigten Mindestanforderungen an Fotos (Mindestanzahl und Pflichtperspektiven, einschliesslich eines Fotos des Kilometerzählers) sowie ein Foto je erfasstem Mangel. Fotos müssen das inserierte Fahrzeug zeigen; Symbolbilder sind unzulässig.
6.5 Preise sind transparent anzugeben. Nebenkosten sind vollständig und einzeln als Positionen auszuweisen; nicht ausgewiesene Nebenkosten können dem Käufer nicht in Rechnung gestellt werden. Suche, Sortierung und Anzeige erfolgen auf Basis des Gesamtpreises. Das Steuerschema (Regelbesteuerung oder Differenzbesteuerung) ist zutreffend anzugeben; bei Regelbesteuerung werden Netto- und Bruttopreis angezeigt. Für die steuerliche Richtigkeit ist der Verkäufer verantwortlich.
6.6 Unzulässig sind insbesondere: Lockpreise, das Inserieren nicht existierender oder bereits verkaufter Fahrzeuge, manipulierte Kilometerstände, das Verschweigen von Unfallschäden, Kennzeichen oder personenbezogene Daten Dritter auf Fotos sowie Inhalte, die Rechte Dritter oder Rechtsvorschriften verletzen.
6.7 Die Betreiberin ist berechtigt, Inserate ohne Vorankündigung zu beenden, zu sperren oder nicht zu veröffentlichen, wenn sie gegen diese AGB oder Rechtsvorschriften verstossen oder ein begründeter Verdacht darauf besteht. Eine allgemeine Vorabprüfungspflicht der Betreiberin besteht nicht.
7. Angebote, Gegenangebote und Fristen
7.1 Angebote und Gegenangebote werden ausschliesslich als Beträge abgegeben und sind verbindliche Willenserklärungen. Textliche Nebenabreden sind im Verhandlungsfluss nicht vorgesehen; Sachfragen sind über die Nachrichtenfunktion zu klären und werden nur Vertragsinhalt, wenn sie in das Vertragsdokument aufgenommen werden.
7.2 Bei Verhandlungs-Inseraten können beide Parteien innerhalb einer Verhandlungskette Gegenangebote abgeben; mit Abgabe eines Gegenangebots erlischt das vorherige Angebot der Kette. Es besteht stets höchstens ein offenes Angebot pro Kette. Bei Festpreis-Inseraten ist ausschliesslich eine Kaufanfrage zum ausgewiesenen Gesamtpreis möglich.
7.3 Offene Angebote und Kaufanfragen verfallen automatisch nach der auf der Plattform angezeigten Frist ohne Reaktion (derzeit 96 Stunden). Der Absender kann ein offenes Angebot bis zur Annahme zurückziehen; die Gegenpartei kann annehmen oder ablehnen.
7.4 Angebote beziehen sich auf den Fahrzeugpreis; ausgewiesene Nebenkosten-Positionen sind nicht Gegenstand der Verhandlung und gelten unverändert.
8. Deals: Vertrag, Zahlung, Übergabe
8.1 Mit Annahme eines Angebots entsteht ein Deal; das Fahrzeug wird für den Käufer reserviert. Die Plattform erstellt ein Kaufvertragsdokument mit den Daten beider Parteien, des Fahrzeugs (einschliesslich Zustandsbericht als Anlage), des Gesamtpreises samt Positionen, der Übergabeart und den Zahlungsangaben.
8.2 Beide Parteien bestätigen den Kaufvertrag über die Plattform innerhalb der angezeigten Frist (derzeit 96 Stunden ab Annahme). Die Bestätigung erfolgt durch aktive Erklärung im eingeloggten Zustand und wird mit Nutzer, Konto und Zeitstempel protokolliert; die Parteien anerkennen diese Protokollierung als Nachweis der Abgabe der Erklärung. Erfolgen nicht beide Bestätigungen fristgerecht, wird der Deal automatisch abgebrochen und das Fahrzeug wieder freigegeben; bereits entstandene Ansprüche der Parteien untereinander bleiben unberührt.
8.3 Der Fahrzeugkaufvertrag zwischen den Händlern unterliegt keiner gesetzlichen Formvorschrift; die Parteien können den elektronischen Abschluss über die Plattform oder zusätzlich die Unterzeichnung des Dokuments vereinbaren. Die Plattform stellt hierfür Unterschriftsfelder im Dokument bereit.
8.4 Nach beidseitiger Bestätigung leistet der Käufer die Zahlung direkt an das im Vertrag genannte Konto des Verkäufers unter Angabe der Zahlungsreferenz. Der Käufer meldet die Ausführung über die Plattform; der Verkäufer bestätigt den Eingang nach Gutschrift. Statusmeldungen sind wahrheitsgemäss abzugeben. Wer wahrheitswidrig meldet, bestätigt oder bestreitet, haftet der Gegenpartei für den daraus entstehenden Schaden und verletzt zugleich diese AGB.
8.5 Die Übergabe erfolgt gemäss der im Deal fixierten Übergabeart. Es wird empfohlen, das Fahrzeug samt Schlüsseln und Dokumenten erst nach vollständigem Zahlungseingang herauszugeben. Ein Eigentumsvorbehalt bedarf der Vereinbarung im Kaufvertrag; die Parteien werden darauf hingewiesen, dass ein Eigentumsvorbehalt in der Schweiz zu seiner Wirksamkeit der Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Erwerbers bedarf, während er in Deutschland und Österreich formfrei vereinbart werden kann.
8.6 Bei grenzüberschreitenden Geschäften (insbesondere zwischen der Schweiz und der EU) sind Ausfuhr, Verzollung, Einfuhrabgaben, Einfuhrsteuern und die zutreffende mehrwertsteuerliche Behandlung ausschliesslich Sache der Vertragsparteien. Das Vertragsdokument enthält einen entsprechenden Hinweisbaustein; die Betreiberin schuldet keine zoll- oder steuerrechtliche Beratung.
8.7 Ein Deal kann vor der Zahlungsbestätigung von jeder Partei mit Begründung über die Plattform abgebrochen werden; die Gegenpartei wird informiert. Der Abbruch der Plattform-Abwicklung lässt Ansprüche aus einem bereits beidseitig bestätigten Kaufvertrag unberührt.
8.8 Die Betreiberin kann einen Deal aus wichtigem Grund (z. B. begründeter Missbrauchsverdacht, dauerhafte Blockade der Abwicklung, behördliche Anordnung) mit Begründung abbrechen. Der Eingriff wird protokolliert. Ansprüche der Parteien untereinander bleiben unberührt.
8.9 Die Betreiberin ist an Streitigkeiten zwischen den Händlern nicht beteiligt und schuldet keine Streitentscheidung. Sie kann auf Anfrage beiden Parteien die protokollierten Abläufe des betroffenen Deals zur Verfügung stellen.
9. Gebühren, Abrechnung, Steuern
9.1 Registrierung, Fahrzeugverwaltung und Inserieren sind kostenlos. Es besteht kein Abonnement; prozentuale Provisionen werden nicht erhoben.
9.2 Bei Abschluss eines Deals (beidseitige Übergabebestätigung) schuldet der verkaufende Händler eine Abschlussgebühr gemäss der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Gebührentabelle, bemessen am Gesamtpreis. Derzeit gilt: bis 10'000 = 99; über 10'000 bis 30'000 = 199; über 30'000 bis 60'000 = 299; über 60'000 = 399; jeweils in der Währung des Deals (CHF bzw. EUR). Die im Abschlusszeitpunkt massgebliche Gebühr wird auf dem Deal festgehalten; spätere Änderungen der Tabelle wirken nicht auf abgeschlossene Deals zurück.
9.3 Gebühren verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Händlern mit Sitz in Deutschland oder Österreich geht die Steuerschuld für die Plattformgebühren nach dem Empfängerortprinzip auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge); die Rechnung enthält den entsprechenden Hinweis und die USt-IdNr. des Händlers.
9.4 Die Abrechnung erfolgt in der Regel per monatlicher Sammelrechnung in elektronischer Form. Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
9.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Händler Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie die Kosten angemessener Mahnungen; die Geltendmachung eines höheren gesetzlichen Verzugszinses und weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Betreiberin kann Konten säumiger Händler bis zur vollständigen Begleichung sperren; die Gebührenpflicht für bis dahin abgeschlossene Deals bleibt bestehen.
9.6 Aktions- und Sonderkonditionen (z. B. gebührenfreie Einführungsphasen für Gründungshändler) gelten nur im individuell zugesagten Umfang und Zeitraum und begründen keinen Anspruch auf Verlängerung.
9.7 Der Händler kann gegen Forderungen der Betreiberin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen bzw. aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
10. Umgehungsverbot
10.1 Es ist untersagt, über die Plattform angebahnte Geschäfte unter Umgehung der Plattform abzuschliessen, um die Abschlussgebühr zu vermeiden. Als über die Plattform angebahnt gilt ein Geschäft über ein Fahrzeug insbesondere dann, wenn zwischen den beteiligten Händlern zu diesem Fahrzeug eine Kontaktaufnahme über die Nachrichtenfunktion, ein Angebot, eine Kaufanfrage oder ein Deal bestand und der Abschluss innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten dieser Ereignisse erfolgt.
10.2 Die Weitergabe von Kontaktdaten über die Nachrichtenfunktion zum Zweck der Umgehung sowie Aufforderungen zum Abschluss ausserhalb der Plattform sind untersagt.
10.3 Bei Umgehung schuldet der verkaufende Händler eine Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der umgangenen Abschlussgebühr, mindestens CHF 500 bzw. EUR 500. Dem Händler bleibt der Nachweis offen, dass das Geschäft nicht über die Plattform angebahnt wurde oder ihm kein Verschulden zur Last fällt. Die Vertragsstrafe wird auf einen daneben geltend gemachten Schadenersatz angerechnet. Die Betreiberin kann zusätzlich die beteiligten Konten sperren.
10.4 Kein Umgehungsfall liegt vor, wenn die beteiligten Händler nachweislich bereits vor der Anbahnung über die Plattform in laufender Geschäftsbeziehung zu dem betreffenden Fahrzeugtyp standen und das Geschäft unabhängig von der Plattform zustande kam.
11. Erfassungsservice
11.1 Auf Bestellung erfasst die Betreiberin Fahrzeuge und Inserate im Namen des Händlers auf Basis der vom Händler gelieferten Daten und Fotos («Fern-Erfassung»). Die Konditionen betragen derzeit 20 CHF pro Fahrzeug, ab 30 Fahrzeugen desselben Auftrags 15 CHF pro Fahrzeug, jeweils zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer; Ziffer 9.3 gilt entsprechend. Abrechnung per Rechnung. Vor-Ort-Erfassungen werden individuell offeriert.
11.2 Die Betreiberin schuldet die sorgfältige Übertragung der gelieferten Angaben, nicht deren inhaltliche Richtigkeit. Der Händler prüft die erfassten Angaben vor Veröffentlichung und gibt sie frei; mit der Freigabe gelten sie als seine eigenen Angaben im Sinne von Ziffer 6.
12. Rechte an Inhalten und Daten
12.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Datenbanken und der Marke Exora verbleiben bei der Betreiberin bzw. deren Rechtsinhabern. Dem Händler wird für die Dauer der Zulassung ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform für eigene Geschäftszwecke eingeräumt.
12.2 Der Händler räumt der Betreiberin an den von ihm eingestellten Inhalten (insbesondere Fotos und Fahrzeugdaten) ein nicht ausschliessliches, räumlich unbeschränktes, für die Dauer der Speicherung geltendes Recht ein, diese für den Betrieb, die Darstellung, die technische Vervielfältigung und die Bewerbung der Plattform zu nutzen. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
12.3 Die Betreiberin darf Plattformdaten in aggregierter, nicht auf einzelne Händler oder Personen rückführbarer Form auswerten, nutzen und veröffentlichen (z. B. Marktstatistiken, Preisindizes).
12.4 Untersagt sind: automatisiertes Auslesen der Plattform (Scraping, Crawling), systematische Vervielfältigung von Inseratsdaten Dritter, Weiterverkauf oder Weitergabe von Plattformdaten sowie Reverse Engineering der Plattform, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt.
12.5 Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann der Händler innert 30 Tagen die Herausgabe seiner eigenen Fahrzeug- und Dealdaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen.
13. Compliance-Pflichten der Händler
13.1 Jeder Händler ist selbst dafür verantwortlich, die auf ihn anwendbaren gesetzlichen Pflichten einzuhalten, insbesondere: geldwäscherechtliche Pflichten bei Barzahlungen, steuerliche Pflichten (zutreffendes Steuerschema, Rechnungsstellung, Aufzeichnung), gewerberechtliche Pflichten sowie Sanktions- und Embargovorschriften.
13.2 Der Händler sichert zu, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten auf Sanktionslisten der Schweiz, der EU oder der UNO geführt werden, und dass er keine Geschäfte über die Plattform abwickelt, die gegen Sanktions- oder Embargovorschriften verstossen.
13.3 Die Betreiberin kann bei begründetem Verdacht auf Verstösse Auskünfte verlangen, Deals stoppen und Konten sperren sowie gesetzlichen Melde- und Herausgabepflichten gegenüber Behörden nachkommen.
14. Nachrichtenfunktion und Verhalten
14.1 Die Nachrichtenfunktion dient der Klärung von Sachfragen zu Inseraten und Deals. Untersagt sind: Werbung ohne Bezug zum Inserat, Belästigung, unzulässige Inhalte sowie die Anbahnung plattformfremder Geschäfte zum Zweck der Umgehung (Ziffer 10).
14.2 Die Betreiberin speichert Nachrichtenverläufe zu Dokumentations- und Beweiszwecken und kann sie bei begründetem Missbrauchsverdacht einsehen; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
15. Sperrung und Beendigung
15.1 Die Betreiberin kann Konten vorübergehend sperren oder dauerhaft ausschliessen bei: Verstössen gegen diese AGB, begründetem Missbrauchsverdacht, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Wegfall der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere Registerlöschung, Insolvenz- oder Konkurseröffnung) oder gesetzlicher Verpflichtung. Die Wahl der Massnahme richtet sich nach Schwere und Wiederholung; vor einem dauerhaften Ausschluss erhält der Händler nach Möglichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme, bei schweren Verstössen kann sofort gesperrt werden.
15.2 Der Händler kann das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Frist in Textform beenden. Bereits entstandene Gebühren und Vertragsstrafen bleiben geschuldet.
15.3 Laufende Deals sind nach Treu und Glauben ordnungsgemäss abzuschliessen; die vertraglichen Pflichten der Händler untereinander bleiben von Sperrung und Beendigung unberührt.
15.4 Nach Beendigung bleiben Dokumentationsdaten (insbesondere Deal-Verläufe, Vertragsdokumente, Zustimmungs- und Statusprotokolle) im gesetzlich zulässigen und zur Beweissicherung erforderlichen Umfang gespeichert; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
16. Gewährleistung und Haftung der Betreiberin
16.1 Für die von Händlern eingestellten Inhalte (Fahrzeugdaten, Zustandsberichte, Preise, Dokumente, Nachrichten) übernimmt die Betreiberin keine Gewähr. Die Zulassungsprüfung erfolgt sorgfältig anhand öffentlicher Register, begründet aber keine Zusicherung der Identität, Bonität, Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue eines Händlers.
16.2 Die Betreiberin haftet unbeschränkt: für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (namentlich nach Produkthaftungsrecht).
16.3 Bei leichter (einfacher) Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmässig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für: indirekte Schäden und Folgeschäden (namentlich entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden), Schäden aus Geschäften zwischen Händlern, Schäden aus der Nichtverfügbarkeit der Plattform innerhalb der Grenzen von Ziffer 5.2 sowie für Hilfspersonen.
16.5 Die Ersatzpflicht der Betreiberin ist, soweit gesetzlich zulässig und ausserhalb der Fälle von Ziffer 16.2, pro Schadenereignis und Kalenderjahr auf die Summe der vom betroffenen Händler in den letzten 12 Monaten bezahlten Gebühren, mindestens jedoch CHF 1'000, begrenzt.
16.6 Der Händler stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten, seinen Angaben oder seiner Nutzung der Plattform beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit er den Verstoss zu vertreten hat.
16.7 Höhere Gewalt: Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs (u. a. Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, grossflächige Netz-, Strom- oder Cloud-Ausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen) befreien die Betreiberin für deren Dauer von der Leistungspflicht; sie informiert die Händler in geeigneter Form.
17. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Plattform. Der Händler nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die Betreiberin zur Zulassungsprüfung öffentliche Register abfragt, Zustimmungen und Deal-Verläufe zu Dokumentations- und Beweiszwecken protokolliert und Auftragsverarbeiter gemäss Datenschutzerklärung einsetzt. Der Händler ist für die datenschutzkonforme Behandlung der ihm über die Plattform zugänglichen Daten anderer Händler selbst verantwortlich.
18. Änderungen dieser AGB und der Gebührentabelle
18.1 Die Betreiberin kann diese AGB und die Gebührentabelle anpassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Funktionen, der Kostenstruktur oder des Geschäftsmodells.
18.2 Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt und dem Händler beim nächsten Login zur Zustimmung vorgelegt. Gebührenänderungen gelten nur für Deals, die nach dem Wirksamwerden abgeschlossen werden.
18.3 Massgeblich ist die jeweils akzeptierte Fassung; Zustimmungen werden mit Version und Zeitstempel protokolliert. Verweigert ein Händler die Zustimmung, kann jede Partei das Nutzungsverhältnis auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens beenden; bis dahin gilt die bisherige Fassung.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Auf das Nutzungsverhältnis zwischen Betreiberin und Händler ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Bestimmungen des Rechts am Sitz des Händlers bleiben vorbehalten, soweit sie der Rechtswahl vorgehen. Für Kaufverträge zwischen Händlern gilt das von den Vertragsparteien vereinbarte Recht.
19.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsverhältnis ist Solothurn, Schweiz. Die Betreiberin bleibt berechtigt, den Händler auch an dessen Sitz zu belangen.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
19.4 Rechtstexte und Kaufvertragsmuster werden ausschliesslich in deutscher Sprache bereitgestellt; die deutsche Fassung ist massgeblich. Übersetzungen der Benutzeroberfläche dienen nur der Information.
19.5 Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Mitteilungen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse gelten am auf den Versand folgenden Werktag als zugegangen; der Händler hält seine Kontaktdaten aktuell.
19.6 Die Abtretung von Ansprüchen des Händlers aus dem Nutzungsverhältnis an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Betreiberin in Textform; zwingende gesetzliche Abtretungsrechte bleiben unberührt.
